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Anfrage: Zeitgemässe und breit abgestützte Führung der Nationalbank

Geschäftsnummer:

23.419

Eingereicht von:

Widmer Céline

Einreichungsdatum:

16.03.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Parlament

Schlagwörter:

Nationalbank; Nationalbankgesetz; ändern; Direktorium; Schweizerischen; Vergrössert; Wird

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Eingereichter Text

Das Nationalbankgesetz ist dahingehend zu ändern, dass das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank vergrössert wird.

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Begründung

Die Schweizerischen Nationalbank (SNB) hat heute eine äusserst bedeutende Rolle in der Konjunkturentwicklung und der Wirtschaftspolitik. Die gewichtigen geld-, währungs- und anlagepolitischen Entscheide werden allein vom Direktorium der SNB gefällt. Dieses besteht gemäss Artikel 43 Absatz 1 des Nationalbankgesetzes aus nur drei Personen. Gemäss dem Bericht des Bundesrats von 2016 zur Geldpolitik ist das im internationalen Vergleich sehr klein. In vielen anderen Zentralbanken bestehen die Beschlussgremien aus mindestens fünf bis sieben Mitgliedern. Bei Federal Reserve System und bei der Europäischen Zentralbank sind die Entscheidungsgremien noch deutlich grösser.

Für eine Vergrösserung des geldpolitischen Entscheidungsgremiums der SNB sprechen gemäss dem erwähnten Bericht des Bundesrats insbesondere folgende Punkte: Die Qualität der Entscheide wird durch grössere Meinungsvielfalt besser. Die Forschung zeigt, dass Ausschüsse bessere Entscheidungen treffen. Breit abgestützte Entscheide sind demokratisch besser legitimiert. Die Öffentlichkeit, Private und die Wirtschaft könnten gerade die Unabhängigkeit der Nationalbank besser akzeptieren, wenn die geldpolitischen Entscheide durch eine grössere Gruppe getroffen würden. Zudem sinkt mit zunehmender Grösse des Gremiums die Wahrscheinlichkeit, dass eine einzelne Person einen extremen oder exzessiven Standpunkt durchsetzen kann.

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Ip. 22.3654 erneut festgehalten, dass die Vergrösserung des Direktoriums eine Möglichkeit ist, um die gewachsenen geldpolitischen Herausforderungen der letzten Jahre zu bewältigen. Er hat argumentiert, dass auch die Erweiterung der stellvertretenden Mitglieder, wie dies bereits erfolgt ist, dazu beitragen kann, den gestiegenen Anforderungen an die SNB Rechnung zu tragen. Da die Mitglieder des erweiterten Direktoriums aber nur beratende Funktion haben, braucht es eine Vergrösserung des stimmberechtigten Dreiergremiums für eine zeitgemässe und breit abgestützte Führung der Nationalbank.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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